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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen

Mit Erscheinen der beigefügten Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit. Alle Preisangaben gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in EURO angegeben.
Unsere Angebote sind frei bleibend.
Alle Aufträge, die nur in schriftlicher Form Gültigkeit erlangen, werden zu den folgenden Geschäftsbedin- gungen ausgeführt. Mündliche Abmachungen sind nur rechtsgültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Auftragserteilung gilt als ausschließliche Annahme unserer Geschäftsbedingungen, auch wenn der Kunde auf seine Bedingungen verweist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen oder unsere Rechte im Vergleich zum dispositiven Gesetzesrecht ein- schränken, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Auftragserteilung des Kunden vorbehaltlos annehmen. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, wenn nichts anderes vereinbart wird.

2. Ausführungsunterlagen

Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Digitale Dateien, die von uns – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingelesen bzw. geöffnet werden können, können durch uns nicht bearbeitet werden. Eine Verzögerung bzw. Nichtdurchführung der Auftragsarbeiten ist von uns nicht zu vertreten und geht zulasten des Kunden.
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten oder sonstiger Schutzrechte sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Der Kunde garantiert, dass im Zusammenhang mit den von ihm zu beschaffenden Ausführungsunterlagen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden infolge unterlassener Unter-richtung durch die Ausführung des Auftrages Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei- zustellen sowie bei uns anfallende Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die Freistellungsverpflichtung des Kunden bezieht sich im Übrigen auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
Für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten wird, da die Fertigung von Sicherungskopien in den Geschäftsbereich des Kunden fällt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit jegliche Haftung ausgeschlossen.
Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahls, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Rücknahme oder Umtausch eigens für den Kunden hergestellter mangelfreier Waren kann nicht erfolgen.

3. Liefertermine

Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall befreit uns von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Wegfall des Leistungshindernisses ist zwischen uns und dem Kunden ein neuer Ausführungstermin schriftlich zu vereinbaren. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrags ausgeschlossen ist. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, wenn uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungs- gehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen hat.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Wird kein bestimmter Preis vereinbart, wird unsere Rechnung nach der am Tag des Auftragseinganges gültigen Preisliste erstellt. Unsere Preise sind Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer zuzuschlagen ist. Nachträgliche Änderungen dieser Preisliste aufgrund von Schwankungen von Rohstoff- preisen behalten wir uns hiermit ausdrücklich vor. Nachträgliche Änderungen unserer Leistung auf Veran-lassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetz- lichen Bestimmungen.
Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zulasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Auch Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung und diesbezüglicher Gut- schrift als Zahlung.
Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen, bzw. den Versand nur gegen Barzahlung oder per Nachnahme auszuführen. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.

5. Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Es empfiehlt sich daher, Sendungen, deren Äußeres auf Transportschäden oder andere Beschädigungen schließen lassen, nur unter Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen gegen das Transportunternehmen anzunehmen und festgestellte Schäden sofort bei diesem zu reklamieren. Alle Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Ausdrücklich vereinbart wird hiermit, dass Verpackungen, Schutz- und Transporthilfsmittel beim Kunden verbleiben.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

6. Beanstandungen

Fehlende Waren sind spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Sendungszugang unter Einsendung des Lieferscheines und genauen Angaben über die fehlenden Waren schriftlich zu reklamieren. Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäfts- ganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb einer Woche geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sonst ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Anderenfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über die Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5 % können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.

7. Gewährleistung

Wir sind als Fachlabor für Berufsfotografie bemüht, die uns übertragenen Facharbeiten in bestmöglicher Qualität und in kürzester Zeit auszuführen. Alle Aufträge werden von uns mit den für die Zielsetzung des Auftrages geeignetsten Materialien, nach den neuesten technischen Erkenntnissen der Farbfotografie und mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Die in den verarbeiteten Materialien verwendeten Farbstoffe können sich, je nach Produkt mit der Zeit, sowie unter Einfluss von Licht, Wärme und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Für unsere Filmentwicklung bestimmtes Filmmaterial muss nach dem Entwicklungsprozess getrennt und deutlich gekennzeichnet angeliefert werden. Für Entwicklungsfehler, die aus Mischaufträgen entstehen können, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt insbesondere für prozessabweichende Filmentwicklungen. Ergebnisse daraus sind keinem Qualitätsstandard zuzuordnen, sie unterliegen ausschließlich dem Risiko des Auftraggebers. Internegative und Duplikatdiapositive liefern wir im Regelfall seitenrichtig. Vereinzelt ist aus technischen Gründen eine seitenverkehrte Ausführung unumgänglich. Für die Fehler, die dadurch bei der Weiterverarbeitung außerhalb unseres Herrschaftsbereiches entstehen können, übernehmen wir keine Haftung. Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl binnen angemessener Frist das Werk neu herstellen oder nachbessern. Misslingt Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung ist erst misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes. Fehlt der Ware eine vereinbarte Beschaffenheit oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, wir erhalten von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz. Gewährleistungsrechte gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung. §§ 438 Abs. 3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

8. Haftung

Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluss, sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, der Schaden ist durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution. Vorstehende Haftungsbeschränkungen entfallen, soweit Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen Dritten verletzt wurden. Vor der Weiterverarbeitung jeglicher Art sind unsere Erzeugnisse durch den Weiterverarbeiter auf Richtigkeit zu überprüfen. Jegliche Haftung für Folgeschäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Werden wir im Zusammenhang mit Schäden durch schadhafte Produkte von Dritten in Anspruch genommen, hat uns der Kunde insoweit von Schadensersatzansprüchen auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er selbst unmittelbar haften würde. In diesem Rahmen ist der Kunde auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Maßnahme der Schadensverhütung ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen werden wir den Kunden – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen durch den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Der Kunde tritt hiermit bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen alle aus der Weiterveräußerung oder Weiterverwendung unserer Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Neben- rechten in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Soweit der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware diese weiterverarbeitet, sind wir Hersteller i.S. des § 950 BGB. Wir räumen dem Kunden jedoch einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis etwaiger geleisteter Teil- zahlungen zum Gesamtwerklohn ein. Der Kunde ist sich mit uns über den Eigentumsübergang einig. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, oder verletzt er eine der oben aufgezeigten Verpflichtungen oder wird unsere Forderung durch ein Insolvenzverfahren gefährdet, sind wir berechtigt, unsere Ware auch ohne vorherige Rücktrittserklärung zurückzuholen.

10. Geistige Eigentumsschutzrechte

Der Kunde hat nicht das Recht, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder sonstige geistige Eigentumsschutzrechte, die uns gehören, oder für die wir die Verwertungsrechte innehaben, in irgend einer Weise für sich selbst zu nutzen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder andere Schutzgegenstände, die mit den für uns geschützten Gegenständen identisch oder ähnlich sind, unter eigenem oder fremdem Namen anzumelden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sonder- vermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutsch- land heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ungültig, nicht durchsetzbar, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollten die Bestimmungen eine Lücke enthalten, berührt dies nicht die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit, Wirk- samkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle einer solchen Bestimmung versuchen die Parteien sich auf eine wirksame Regelung zu einigen oder die Lücke zu schließen, die soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Zweck der Bedingungen so nahe wie möglich kommt. Sollte eine Bestimmung ansonsten aufgrund der geografischen Geltung oder der Geltungsdauer unwirksam sein oder eine Einigung der Parteien nicht erzielt werden können, wird die entsprechende Bestimmung auf das höchst zulässige Maß reduziert.

 

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